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Milchboykott war unrechtmäßig

Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht in dem Aufruf des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) vom April 2008 zum Milch-Lieferboykott einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Das Gericht wies damit am Mittwoch eine Beschwerde des Verbandes gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurück. Kostendeckende Preise dürften nicht durch Boykott erzwungen werden, hieß es zur Begründung.Nachdem der Einzelhandel im April 2008 bei den Molkereien Preisreduzierungen hatte durchsetzen können, war der Rohmilchpreis damals teilweise bis auf 30 Cent je Kilogramm Milch gesunken. Der BDM rief daraufhin zu der Protestaktion auf.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 2, Inland

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