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»Kriegsverräter« rehabilitiert

Berlin. 60 Jahre nach Kriegsende werden sogenannte NS-Kriegsverräter rehabilitiert. »Der unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats hat sich als Instrument der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch mißliebiges abweichende Verhalten als ›Verrat‹ zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen zu können«, heißt es Begründung des Gesetzes, das am Dienstag vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Urteile werden damit aufgehoben. Die Abgeordneten aller Fraktionen stimmten dem Gesetz zu. Kritik gab es an der Weigerung der Union, die Linke als Gesetzesinitiator zuzulassen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 4, Inland

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