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Karlsruhe stoppt Abschiebung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines Irakers nach Griechenland gestoppt. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß untersagten die Karlsruher Richter dem Kreis Gütersloh per einstweiliger Anordnung die Abschiebung des Mannes. Diese war zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet und vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt worden. Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Irakers war nun erfolgreich. Der Mann hatte zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt. Dabei stellte das Amt fest, daß er schon in Griechenland um Asyl nachgesucht hatte. Das Bundesamt entschied daher, daß der Antrag unzulässig sei und ordnete die Abschiebung an. Griechenland sei nach der EU-Verordnung »Dublin II« zur Rückübernahme des Antragstellers verpflichtet. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2009, Seite 4, Inland

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