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Religion schützt nicht vor Schulpflicht
Karlsruhe. Schulen dürfen Karneval oder Fasching feiern.
Eltern müssen dabei gewisse »Spannungen« zwischen
ihren moralischen und religiösen Vorstellungen und den
Angeboten der Schule ihrer Kinder hinnehmen, heißt es in
einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Eine Beschwerde
baptistischer Eltern wegen einer schulischen Karnevalsveranstaltung
sowie eines Theaterprojekts zum Thema »sexueller
Mißbrauch« nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an.
An beiden Tagen schickten die baptistischen Eltern ihre Kinder
nicht zur Schule. Wegen Verletzung der Schulpflicht setzte das
Amtsgericht eine Geldbuße von 80 Euro fest. Die dagegen
gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg.
Glaubensfreiheit und Elternrechte würden durch den ebenfalls
in der Verfassung verankerten Erziehungsauftrag des Staates
beschränkt, befand das Gericht.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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