-
07.08.2009
- → Ausland
Todesstrafe für Mumbai-Angeklagte
Mumbai. Sechs Jahre nach einem Terroranschlag in Mumbai mit mehr
als 50 Toten hat ein indisches Gericht gegen drei Angeklagte die
Todesstrafe verhängt. Das Gericht folgte damit am Donnerstag
dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei dem Anschlag waren am 25.
August 2003 innerhalb weniger Minuten auf einem belebten Markt zwei
Sprengsätze explodiert. 52 Menschen wurden getötet und
etwa 100 verletzt. Die drei Angeklagten wurden kurz nach dem
Anschlag festgenommen, der zu den schwersten in der Geschichte
Mumbais gehörte. Sie wiesen den Vorwurf zurück,
Mitglieder von Lashkar-e-Taiba zu sein. Ihre Anwälte
kündigten Berufung gegen das Urteil an. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
