-
30.06.2009
- → Inland
Entscheidung über Lissabon-Vertrag
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein
Urteil über den EU-Vertrag von Lissabon. Die Richter
entscheiden, ob Deutschland mit seiner Zustimmung zum Vertrag gegen
das Grundgesetz verstoßen hat. In den Klagen wird unter
anderem gerügt, daß EU-Rechtsakte nicht ausreichend
demokratisch legitimiert seien. Neben dem
CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler hatte auch die
Bundestagsfraktion der Linkspartei sowie eine Gruppe Juristen
geklagt. Der Lissabon-Vertrag kann erst nach Ratifizierung durch
alle 27 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland