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Beschäftigte dürfen Gespräch verweigern

Erfurt. Personalchefs können ihre Mitarbeiter nicht zu Einzelgesprächen zur Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen zwingen. Ein solches Gespräch ist vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht umfaßt, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Im Streitfall wollte die Leitung eines evangelisches Altenpflegeheims Mitarbeiter in individuellen Gesprächen zu einer Zustimmung zur Kürzung des Weihnachtsgeldes bewegen. Eine Altenpflegerin, die dies verweigerte und darauf bestand, daß andere betroffenene Kolleginnen ebenfalls an dem Gespräch teilnehmen können, erhielt eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Diese muß jetzt wieder aus den Personalakten entfernt werden. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2009, Seite 2, Inland

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