4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 24.06.2009, Seite 4 / Inland

Handel verteidigt Sonntagsöffnung

Karlsruhe. Im Verfassungsstreit um die zehn verkaufsoffenen Sonntage in Berlin hat der Handel die neuen Öffnungszeiten verteidigt. Die Regelung habe acht Prozent mehr Umsatz und mehr Beschäftigung gebracht, sagte Verbandsgeschäftsführer Nils Busch-Petersen am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Im von SPD und Linkspartei regierten Berlin dürfen die Geschäfte seit 2006 an insgesamt zehn Sonntagen im Jahr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Laut Gericht sind in den meisten anderen Bundesländern lediglich vier Sonntage freigegeben, in Baden-Württemberg sind es drei und in Brandenburg sechs. (AFP/jW