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Kurzarbeitergeld für 24 Monate

Berlin. Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise will die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von derzeit 18 auf 24 Monate verlängern, wie am Mittwoch bekannt wurde. Die Neuregelungen gelten ab 1. Juli und sind bis Ende 2010 befristet. Der Kabinettsbeschluß sieht auch vor, daß ab dem siebten Monat Kurzarbeit die Sozialbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen werden, wenn die Unternehmen ihren Mitarbeitern Qualifizierungsangebote machen. Die BA hatte Anfang Mai mitgeteilt, daß im April 19400 Betriebe Kurzarbeit angezeigt hatten. Betroffen waren demnach 446400 Beschäftigte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 9, Kapital & Arbeit

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