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Wirtschaftsprüfer beschränkt haftbar

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Wirtschaftsprüfern für fehlerhafte Gutachten eingeschränkt. Nach einem Grundsatzurteil vom Donnerstag muß ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen keinen Schadenersatz für Fehler leisten, in deren Folge Anleger später entschädigt werden müssen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes (BaFin) hatte im Sommer 2002 »Ernst und Young« mit einer Sonderprüfung der Phoenix Kapitaldienst GmbH beauftragt, um die Seriosität der Geschäftsunterlagen zu prüfen. Den Wirtschaftsprüfern blieb verborgen, daß das Finanzdienstleistungsinstitut ein Konto komplett gefälscht hatte. Die Bankverbindung mit dem angeblichen Guthaben existierte nicht. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 2, Kapital & Arbeit

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