-
08.05.2009
- → Kapital & Arbeit
Wirtschaftsprüfer beschränkt haftbar
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von
Wirtschaftsprüfern für fehlerhafte Gutachten
eingeschränkt. Nach einem Grundsatzurteil vom Donnerstag
muß ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen keinen
Schadenersatz für Fehler leisten, in deren Folge Anleger
später entschädigt werden müssen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes (BaFin) hatte im Sommer 2002 »Ernst und Young« mit einer Sonderprüfung der Phoenix Kapitaldienst GmbH beauftragt, um die Seriosität der Geschäftsunterlagen zu prüfen. Den Wirtschaftsprüfern blieb verborgen, daß das Finanzdienstleistungsinstitut ein Konto komplett gefälscht hatte. Die Bankverbindung mit dem angeblichen Guthaben existierte nicht. (AP/jW)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes (BaFin) hatte im Sommer 2002 »Ernst und Young« mit einer Sonderprüfung der Phoenix Kapitaldienst GmbH beauftragt, um die Seriosität der Geschäftsunterlagen zu prüfen. Den Wirtschaftsprüfern blieb verborgen, daß das Finanzdienstleistungsinstitut ein Konto komplett gefälscht hatte. Die Bankverbindung mit dem angeblichen Guthaben existierte nicht. (AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit