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SPD-Abweichler akzeptieren Rüge
Frankfurt/Main. Im Streit der hessischen SPD mit den drei
»Parteirebellen«, die im Januar durch die
Ankündigung von Neinstimmen die Wahl von Andrea Ypsilanti zur
hessischen Ministerpräsidentin verhindert hatten, zeichnet
sich eine Lösung ab. Die frühere Landtagsabgeordnete
Silke Tesch erklärte am Dienstag im Hessischen Rundfunk, sie
sei einverstanden, wenn das Parteiordnungsverfahren gegen sie mit
einer Rüge abgeschlossen werde. Auch der SPD-Bezirk
Hessen-Nord will diesem Vorschlag einer Parteischiedskommission
folgen. »Ich will, daß das Verfahren endlich ein Ende
hat«, sagte Tesch im HR. Sie sei mit einer Rüge
einverstanden, weil ihr selbst klar sei, daß sie ihre
Position früher öffentlich hätte bekanntmachen
müssen.
Die Landtagsabgeordnete Carmen Everts und der frühere SPD-Fraktionschef Jürgen Walter hatten bereits am Montag angekündigt, eine Rüge akzeptieren zu wollen. Vertreter der betroffenen SPD-Ortsvereine, in denen ursprünglich Ausschlußanträge gegen die drei gestellt worden waren, signalisierten ebenfalls Zustimmung. Mit einer Rüge werde festgestellt, daß sich Tesch und die anderen parteischädigend verhalten hätten, hieß es in einer Erklärung. Walter bezeichnete den Vorschlag der Schiedskommission am Dienstag als »Zeichen von Vernunft nach einer monatelangen Irrfahrt« der hessischen SPD, will aber gegen das gegen ihn ausgesprochene zweijährige Mandats- und Funktionsverbot vorgehen.
(AP/jW)
Die Landtagsabgeordnete Carmen Everts und der frühere SPD-Fraktionschef Jürgen Walter hatten bereits am Montag angekündigt, eine Rüge akzeptieren zu wollen. Vertreter der betroffenen SPD-Ortsvereine, in denen ursprünglich Ausschlußanträge gegen die drei gestellt worden waren, signalisierten ebenfalls Zustimmung. Mit einer Rüge werde festgestellt, daß sich Tesch und die anderen parteischädigend verhalten hätten, hieß es in einer Erklärung. Walter bezeichnete den Vorschlag der Schiedskommission am Dienstag als »Zeichen von Vernunft nach einer monatelangen Irrfahrt« der hessischen SPD, will aber gegen das gegen ihn ausgesprochene zweijährige Mandats- und Funktionsverbot vorgehen.
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