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Urteile rechtskräftig

Revision der Brandstifter von Solingen abgewiesen

Von AP/jW

Die langjährigen Haftstrafen gegen die vier Brandstifter von Solingen sind rechtskräftig. Vier Jahre nach dem mörderischen Anschlag auf ein von Türken bewohntes Haus wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die von drei der Verurteilten eingelegte Revision als unbegründet ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Bei dem Brandanschlag in der Nacht zum 29. Mai 1993 waren fünf Frauen und Mädchen ums Leben gekommen, weitere 14, darunter Kinder und Jugendliche, wurden teilweise schwer verletzt.

Als Täter waren vier Angehörige der Solinger Skinhead-Szene ermittelt und im Oktober 1995 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu zehn beziehungsweise 15 Jahren Haft verurteilt worden. Für die drei zur Tatzeit jugendlichen beziehungsweise heranwachsenden Angeklagten Christian R., Felix K. und Christian B. ordneten die Richter die nach Jugendstrafrecht höchstmögliche Strafe von zehn Jahren an. Der zur Tatzeit 23jährige Markus Gartmann wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Auf die Höchststrafe lebenslänglich verzichtete das Gericht bezeichnenderweise mit Rücksicht auf Gartmanns Alkoholpegel zur Tatzeit.

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Als erster war der damals 16jährige Christian R. festgenommen worden. Nachdem dann Gartmann ein Geständnis abgelegt und die drei anderen als Tatbeteiligte genannt hatte, räumte auch Christian R. die gemeinsame Tatbegehung ein. Beide widerriefen jedoch in der insgesamt 80 Tage dauernden Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ihr Geständnis; Christian R. bezeichnete sich als Alleintäter. Die anderen beiden, der damals 16jährige Felix K. und der 21jährige Christian B., bestritten bis zuletzt jede Tatbeteiligung.

Der Bundesgerichtshof entdeckte bei der Überprüfung der Urteile weder Verfahrensverstöße noch Fehler bei der strafrechtlichen Einordnung des Sachverhalts, wie das Gericht nun mitteilte.

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.1997, Seite 0, Inland

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