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Textildiscounter muß nachzahlen

Hamm. Der Textildiscounter Kik hat zwei Beschäftigten sittenwidrige Löhne gezahlt und muß nun mehrere tausend Euro nachzahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am Mittwoch. Die Kammer bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund aus dem vergangenen Jahr. Eine Revision wurde nicht zugelassen.Die beiden aus Mülheim/Ruhr stammenden Frauen hatten den Discounter verklagt, weil sie einen Stundenlohn von nur 5,20 Euro erhielten. Das Arbeitsgericht hatte 8,21 Euro für angemessen gehalten.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2009, Seite 5, Inland

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