-
12.03.2009
- → Inland
Koalition beschließt Gesetzesänderungen
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für
Vorstandsgehälter beschlossen. Das teilte das
Bundesjustizministerium in Berlin mit. Manager können ihre
Aktienoptionen danach künftig frühestens nach vier statt
bisher nach zwei Jahren einlösen. Die Entscheidung über
die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig das
Plenum des Aufsichtsrates treffen und darf – anders als
bislang – nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden.
Zugleich wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft.
Ebenfalls gestern haben CDU/CSU und SPD neue Umweltgesetze
beschlossen. Damit sollen Wasser- und Naturschutzrecht sowie das
Strahlenschutzrecht novelliert werden.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland