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Keine Abschiebungen bei drohender Folter

BVerfG entschied gegen flüchtlingsfeindliche Praxis von Richtern

Das Bundesverfassungsericht (BVerfG) hat die Richter der BRD gezwungen, sich bei geplanten Abschiebungen stärker mit drohender Folter auseinanderzusetzen. Dies teilte die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Verfassungsrichter am 10. Juli der Klage eines 27jährigen Algeriers stattgegeben. Der Mann habe im Flughafenasylverfahren im Oktober 1995 in Frankfurt/Main von Folter mit Elektroschocks berichtet. Dennoch verweigerten ihm das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht Frankfurt die Anerkennung als Asylbewerber. Demgegenüber stellte das Bundesverfassungsgericht fest, daß die Aussagen des Flüchtlings zur erlittenen Folter eine zentrale Bedeutung für den Rechtsschutz hätten. Da einem Algerier, der bereits einmal gefoltert worden sei, bei seiner Rückkehr wieder Gefahr drohe, hätte sich das Verwaltungsgericht genauer mit der Vorgeschichte und den vorgelegten Beweisen auseinandersetzen müssen.

(ddpADN/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.08.1997, Seite 0, Inland

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