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Kandidaturverbot für baskische Linke

Madrid. Die baskische Linke darf erstmals seit Ende des Franco-Faschismus nicht zu den Regionalwahlen im Baskenland kandidieren. In der Nacht zum Freitag bestätigte der spanische Verfassungsgerichtshof ein entsprechendes Urteil des Sondergerichts für Terror- und Drogendelikte von Ende Januar. Demnach wird der Partei Askatasuna (Freiheit) und dem Bündnis D3M Nähe zur Untergrundorganisation ETA unterstellt. D3M hatte für seine Kandidatur zum Urnengang am 1. März vor zwei Wochen über 47000 Unterschriften vorgelegt. Für diesen Samstag ist im baskischen Bibo (Bilbao) eine Großdemonstration »für Demokratie« angekündigt.

Bei bisherigen Wahlen hatte die Linke bis annähernd 20 Prozent Stimmenanteil erhalten. In den vergangenen vier Jahren war sie mit neun Abgeordneten der Kommunistischen Partei des Baskenlandes vertreten gewesen. Diese wurde mittlerweile mit einem Betätigungsverbot belegt. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.02.2009, Seite 1, Ausland

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