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Vermieter darf abreißen lassen

Berlin. Als »problematisch und gefährlich« bezeichnet der Deutsche Mieterbund (DMB) ein am Mittwoch ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofes, laut dem ein Vermieter berechtigt ist, einen Mietvertrag zu kündigen, wenn er den Abriß eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und die Errichtung einer neuen Wohnanlage mit Eigentumswohnungen plant. Erstmals würden »Renditeerwartungen eines Finanzinvestors höher bewertet als die Bestands- und Wohninteressen der Mieter«, sagte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten am Mittwoch in Berlin.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2009, Seite 2, Inland

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