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Aus: Ausgabe vom 20.01.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Bewährungsstrafe für Mobilcom-Gründer

Kiel. Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu 21 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nach Ansicht des Gerichts soll Schmid insgesamt 1,24 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft haben, als er offiziell bereits zahlungsunfähig gewesen sei. Schmid hatte die Mobilcom 1991 gegründet und war zunächst erfolgreich, bis er wegen der gescheiterten Einstiegs in das UMTS-Geschäft 2002 als Vorstandschef abgesetzt wurde und 2003 Privatinsolvenz anmeldete. (AFP/jW)

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