Zum Inhalt der Seite

Bewährungsstrafe für Mobilcom-Gründer

Kiel. Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu 21 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nach Ansicht des Gerichts soll Schmid insgesamt 1,24 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft haben, als er offiziell bereits zahlungsunfähig gewesen sei. Schmid hatte die Mobilcom 1991 gegründet und war zunächst erfolgreich, bis er wegen der gescheiterten Einstiegs in das UMTS-Geschäft 2002 als Vorstandschef abgesetzt wurde und 2003 Privatinsolvenz anmeldete. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2009, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!