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Kampfhundgesetze jetzt bundesweit

Magdeburg. Sachsen-Anhalt bekommt als letztes Bundesland ein Kampfhundegesetz. Der Landtag beschloß am Donnerstag in Magdeburg eine entsprechende Gesetzesregelung, die zum 1. März 2009 in Kraft treten soll. Danach dürfen Hunde als gefährlich eingestufter Rassen nur nach einem Wesenstest gehalten werden. Sie müssen haftpflichtversichert sein und werden mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip ausgestattet. Über das Gesetz war seit zwei Jahren diskutiert worden.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.12.2008, Seite 4, Inland

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