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Schadenersatz für Diskriminierung

Berlin. Erstmals ist in Deutschland ein Unternehmen aufgrund einer Wahrscheinlichkeitsrechnung wegen Diskriminierung einer Mitarbeiterin verurteilt worden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin erklärte am Mittwoch, es gehe davon aus, daß die Verwertungsgesellschaft GEMA die Frau aus diskriminierenden Gründen bei der Neubesetzung eines Direktorenpostens nicht berücksichtigt habe (AZ: 15 Sa 517/08).

Das Unternehmen wurde zu einer Schadenersatzzahlung von 20000 Euro, Nachzahlung des bisherigen Verdienstausfalls in Höhe von rund 28000 Euro und zum Ausgleich der künftigen Gehaltsdifferenz verurteilt. Beide Seiten wollen vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision gehen. Die Klägerin hatte Schadenersatz von mindestens 90000 Euro gefordert.

Die GEMA hatte 2006 den Posten des Personaldirektors ohne jede Ausschreibung an einen Mann vergeben, der bis dahin die Personalabteilung des Unternehmens in München geleitet hatte. Dagegen klagte die Abteilungsleiterin der Personalabteilung in Berlin auf der Basis des damals neu erlassenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bei der GEMA sind alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt, während der Frauenanteil im Unternehmen bei rund 85 Prozent liegt.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2008, Seite 15, Feminismus

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