-
12.11.2008
- → Inland
Prozeß wegen RZ-Mitgliedschaft
Stuttgart. Ein mutmaßliches ehemaliges Führungsmitglied der »Revolutionären Zellen« (RZ) muß sich bald vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verantworten. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft vom Juli 2007 wegen Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zugelassen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Dem 60jährigen Thomas K. wird vorgeworfen, den RZ von 1976 bis 1994 angehört und Mitte der 80er Jahre eine Führungsrolle eingenommen zu haben. Der Angeklagte soll sich für sogenannte »Knieschußattentate« eingesetzt und an der Erstellung von Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Dabei geht es um ein Anschläge auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und auf den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Karl Günther Korbmacher. K. hatte sich im Dezember 2006 freiwillig den Behörden gestellt. Die Organisation hatte 1992 ihre Selbstauflösung erklärt.
(ddp/jW)
Dem 60jährigen Thomas K. wird vorgeworfen, den RZ von 1976 bis 1994 angehört und Mitte der 80er Jahre eine Führungsrolle eingenommen zu haben. Der Angeklagte soll sich für sogenannte »Knieschußattentate« eingesetzt und an der Erstellung von Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Dabei geht es um ein Anschläge auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und auf den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Karl Günther Korbmacher. K. hatte sich im Dezember 2006 freiwillig den Behörden gestellt. Die Organisation hatte 1992 ihre Selbstauflösung erklärt.
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland