4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 12.11.2008, Seite 5 / Inland

Prozeß wegen RZ-Mitgliedschaft

Stuttgart. Ein mutmaßliches ehemaliges Führungsmitglied der »Revolutionären Zellen« (RZ) muß sich bald vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verantworten. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft vom Juli 2007 wegen Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zugelassen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Dem 60jährigen Thomas K. wird vorgeworfen, den RZ von 1976 bis 1994 angehört und Mitte der 80er Jahre eine Führungsrolle eingenommen zu haben. Der Angeklagte soll sich für sogenannte »Knieschußattentate« eingesetzt und an der Erstellung von Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Dabei geht es um ein Anschläge auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und auf den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Karl Günther Korbmacher. K. hatte sich im Dezember 2006 freiwillig den Behörden gestellt. Die Organisation hatte 1992 ihre Selbstauflösung erklärt.


(ddp/jW)