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Aus: Ausgabe vom 22.10.2008, Seite 5 / Inland

BT muß nicht mehr auf Vorrat speichern

Berlin. British Telecom muß vorerst keine Kundendaten mehr speichern, weil der Bund dafür anfallende Kosten nicht ersetzt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Dienstag bekannt gewordenen einstweiligen Anordnung. Die Berliner Richter hatten bereits im Juli in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten, daß der gesetzliche Zwang zur entschädigungslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift. Sie legten deshalb diesen ersten Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Die Berliner Richter hatten damals argumentiert, daß die Überwachung eine »wesensfremde Aufgabe« für Telekomanbieter sei. Vielmehr sei es deren Aufgabe, die Kommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.(AFP/jW)