4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 21.10.2008, Seite 5 / Inland

Neofaschist darf zu Gewalt aufrufen

Dresden. Dem rechtsextremen sächsischen Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel (fraktionslos, früher NPD) drohen nach einem Gewaltaufruf am vergangenen Freitag im Parlament keine strafrechtlichen Konsequenzen. Seine Äußerungen »unterliegen nicht der strafrechtlichen Verfolgung«, sagte der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Montag gegenüber ddp in Dresden. Dazu verwies er auf den Schutz der sogenannten Indemnität. Diese verhindert, daß Abgeordnete wegen ihrer Äußerungen im Parlament oder in Ausschüssen weder dienstlich noch gerichtlich verfolgt werden können. Ausgenommen sind nur verleumderische Beleidigungen. Menzel hatte am Freitag gesagt, »gegen Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopathen« würden »nur noch Handgranaten« helfen, gegen die Antifa »nur die Panzerfaust«. (ddp/jW)