Zum Inhalt der Seite

Bahn-Börsengang bald oder gar nicht

Hamburg. Einem Bericht des Spiegel zufolge muß der geplante Börsengang der Deutschen Bahn AG bis spätestens Mitte Februar unter Dach und Fach sein. Andernfalls habe die Privatisierung in dieser Legislaturperiode voraussichtlich keine Chance mehr, so das Nachrichtenmagazin. Der enge Zeitkorridor ergibt sich aus der sogenannten 135-Tage-Regel. Danach bestätigen die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanz eines Börsenkandidaten geprüft haben, die Korrektheit der Daten nur für 135 Tage – in diesem Fall bis Mitte Februar. Nach diesem Zeitpunkt müßte der Konzern interessierten Unternehmen oder Fonds den Jahresabschluß präsentieren, der laut Spiegel voraussichtlich aber erst im April fertig sei. Diesen Zeitpunkt hielten die Beteiligten in der Bundesregierung aber für zu spät, weil der Börsengang dann Bestandteil des Wahlkampfs werden könnte.

(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2008, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!