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Eigenheimzulage mindert ALG II nicht

Kassel. Eine Eigenheimzulage mindert grundsätzlich nicht den Anspruch auf »Hartz-IV«-Leistungen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag gilt das auch dann, wenn die staatlichen Zuschüsse nicht zur Tilgung von Bankschulden verwendet werden. Sie müßten aber nachweislich in den Hausbau fließen, entschieden die Kasseler Richter. Geklagt hatte ein Erwerbsloser, der mit seinem Sohn in einem überwiegend von ihm selbst gebauten Haus lebt. Nachdem ihm im Februar 2005 für zwei Jahre 5112 Euro Eigenheimzulage überwiesen worden waren, hatte ihm das Jobcenter das Arbeitslosengeld II gestrichen.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.10.2008, Seite 4, Inland

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