-
19.09.2008
- → Ausland
Hafturteile wegen FARC-T-Shirts
Kopenhagen. Ein dänisches Gericht hat sechs Personen wegen Unterstützung von ausländischen Untergrundorganisationen zu Haftstrafen von zwei bis sechs Monaten verurteilt. Die Richter hoben damit am Donnerstag die Freisprüche der Vorinstanz auf. In dem Verfahren ging es um einen Internetshop, der T-Shirts für die kolumbianische Guerillaorganisation FARC und die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) verkaufte und einen Teil des Erlöses an beide Organisationen schickte. Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, gegen dänische Antiterrorgesetze verstoßen zu haben. Bei den Verurteilten handelt es sich um fünf Mitarbeiter des Onlineshops und den Besitzer des Webservers. In drei Fällen wurden die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Die Verteidigung kündigte Berufung gegen die Urteile an.
(AP/jW)
(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
