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Änderung des VW-Gesetzes verlangt

Berlin. Baden-Württemberg will das neue VW-Gesetz im Bundesrat nicht unverändert passieren lassen. Bundesratsminister Wolfgang Reinhart erklärte am Donnerstag in Berlin: »Bliebe es bei dem unveränderten Entwurf, drohten Zwangsgeldfestsetzungen in Millionenhöhe gegen Deutschland.« Der Gesetzentwurf räumt Niedersachsen als zweitgrößtem VW-Anteilseigner nach Porsche weiter eine 20-prozentige Sperrminorität ein und damit ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen. »Damit hat die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedoch nicht vollständig umgesetzt«, behauptete Reinhart. Das Gesetz soll am heutigen Freitag erstmals im Bundesrat beraten werden. Dessen Ausschüsse empfehlen zwar, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Baden-Württemberg will ihn aber ablehnen. Die Abstimmung darüber steht jedoch erst in einer der kommenden Sitzungen der Länderkammer an. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2008, Seite 9, Kapital & Arbeit

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