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BGH: Siemens durfte bestechen

Karlsruhe. Siemens muß im Schmiergeldskandal keinen Teil seiner Gewinne als Strafe an den Staat zahlen. Ein früherer Finanzvorstand der Siemens-Kraftwerkssparte und ein externer-Berater könnten nur wegen Untreue belangt werden, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bestechungen im Ausland seien zur Tatzeit 2000 und 2001 hingegen noch nicht strafbar gewesen. Ein Gewinneinzug nur wegen Untreue sei aber nicht möglich. Der BGH hob damit zwei Urteile des Landgerichts Darmstadt auf. In dem Verfahren ging es um die Zahlung von sechs Millionen Euro an Angestellte des italienischen Energiekonzerns Enel, was Siemens über 100 Millionen Euro Gewinn durch zwei Aufträge einbrachte. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2008, Seite 2, Kapital & Arbeit

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