-
29.08.2008
- → Kapital & Arbeit
Konzerne fürchten »Anschleicher«
Düsseldorf/München. Feindliche Firmenübernahmen durch Anschleichstrategien sollen nach dem Willen führender deutscher Unternehmen in Zukunft deutlich erschwert werden. Nach der Übernahmeschlacht zwischen dem Familienkonzern Schaeffler und dem Autozulieferer Continental bereiteten derzeit mehrere DAX-Konzerne einen Brief an das Bundesfinanzministerium vor, in dem sie eine Verschärfung börslicher Meldepflichten forderten, berichteten mehrere Zeitungen am Donnerstag. Die jüngsten Entwicklungen hätten gezeigt, daß in den bestehenden Gesetzen »nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten erfaßt« seien, mitdenen sich Unternehmen unbemerkt Zugriff auf die Aktien anderer Firmen sichern könnten, zitierte die Süddeutsche Zeitung aus dem Schreiben.
Investoren müssen ihren Aktienbesitz öffentlich melden, wenn sie bei ihren Käufen Unternehmensbeteiligungen von drei, fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 50, 75 erreichen oder überschreiten. Die Schaeffler-Gruppe hatte in den vergangenen Monaten über Aktienkäufe rund acht Prozent der Aktien von Continental erworben und sich zusätzlich über Aktientauschgeschäfte – sogenannte Swaps – unbemerkt den Zugriff auf weitere 28 Prozent gesichert. Damit wurden börsliche Meldepflichten unterlaufen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte dieses Vorgehen überprüft und für zulässig erklärt. Ähnlich war auch Porsche bei seinem Einstieg bei VW vorgegangen. (AFP/jW)
Investoren müssen ihren Aktienbesitz öffentlich melden, wenn sie bei ihren Käufen Unternehmensbeteiligungen von drei, fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 50, 75 erreichen oder überschreiten. Die Schaeffler-Gruppe hatte in den vergangenen Monaten über Aktienkäufe rund acht Prozent der Aktien von Continental erworben und sich zusätzlich über Aktientauschgeschäfte – sogenannte Swaps – unbemerkt den Zugriff auf weitere 28 Prozent gesichert. Damit wurden börsliche Meldepflichten unterlaufen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte dieses Vorgehen überprüft und für zulässig erklärt. Ähnlich war auch Porsche bei seinem Einstieg bei VW vorgegangen. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit