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Absolutes Rauchverbot in Bayern ist rechtens

Karlsruhe. Das absolute Rauchverbot in bayerischen Gaststätten widerspricht nicht dem Grundgesetz. Mehrere Beschwerden dagegen nahm das Bundesverfassungsgericht nicht an. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwiesen die Karlsruher Richter auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli. Der Erste Senat hatte vor knapp zwei Wochen entschieden, daß die Länder ein absolutes Rauchverbot erlassen dürfen. Für verfassungswidrig wurden nur widersprüchliche Ausnahmeregelungen erklärt. Wenn ein Bundesland Ausnahmen vom Rauchverbot zulasse und Gaststätten mit mehreren Räumen ein Raucherzimmer anbieten könnten, dann müßten sich auch kleine Eckkneipen als Raucherkneipen kennzeichnen dürfen, hieß es in der Entscheidung. Die in Bayern bestehende Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Raucherclubs zu gründen, ist nach dem Karlsruher Beschluß nicht zu beanstanden.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2008, Seite 1, Inland

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