Zum Inhalt der Seite

Scheidungszwang für Transsexuelle nichtig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Transsexuellen gestärkt, die erst im Laufe einer Ehe ihre Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht entdecken. Verheiratete Transsexuelle dürften nicht mehr zur Ehescheidung gezwungen werden, damit ihre neue Geschlechtszugehörigkeit rechtlich anerkannt wird, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Die Karlsruher Richter erklärten eine anderslautende Regelung im Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig.

(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen