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Garantien für Airport nichtig

Brüssel. Die Garantien des Flughafens Leipzig-Halle für den Betrieb des Expreßgutunternehmens DHL am neuen Luftfracht-Drehkreuz verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission gegen EU-Beihilfenrecht. Die von der DHL geforderten Garantien wären von keinem privatwirtschaftlichen Betreiber akzeptiert worden, begründete die Behörde am Mittwoch in Brüssel ihre Entscheidung. Bürgschaften von bis zu 500 Millionen Euro waren für den Fall zugestanden worden, daß der Flughafen die Zusagen für den DHL-Betrieb nicht erfüllen kann, beispielsweise durch ein künftiges Verbot von Nachtflügen. Diese Zusagen müssen nach der Kommissionsentscheidung nun aufgehoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in Leipzig zur Zeit über Klagen von Anwohnern gegen die Nachtflüge.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2008, Seite 9, Kapital & Arbeit

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