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Verfahrensreform im Familienrecht

Berlin. Alle Streitigkeiten über Trennung und Scheidung, Adop­tionen, Unterbringungs- und Betreuungsfragen werden künftig von einem Großen Familiengericht entschieden. Das ist der Kern einer großen Verfahrensreform in Familiensachen, die der Bundestag am Freitag beschloß. Das Gesetz soll im Sommer 2009 in Kraft treten, damit die Länder Zeit zur Neuorganisation haben. Das Familiengericht wird dann für die unterschiedlichsten Fälle zuständig, die bisher vor Vormundschafts- oder Zivilkammern verhandelt wurden und in verschiedenen Gesetzen geregelt waren. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.06.2008, Seite 4, Inland

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