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Noch kein Termin für EU-Klage

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang noch nicht darüber entschieden, ob es über die Klagen gegen den EU-Vertrag von Lissabon mündlich verhandeln wird. Auf Anfrage bestätigte die Pressesprecherin des Gerichts am Montag in Karlsruhe lediglich, daß die vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler eingereichte Beschwerde inzwischen der Bundesregierung und anderen Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zugestellt wurde. Beobachter vermuten, daß das Gericht zunächst abwarten will, ob die EU nach dem irischen Nein überhaupt noch an dem Vertrag von Lissabon festhalten will. Gauweiler hatte bereits gegen den ursprünglichen EU-Verfassungsvertrag von 2004 geklagt. Auch seine damalige Klage war der Bundesregierung bereits zur Stellungnahme zugestellt worden. Nachdem aber wegen dee gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 der neue EU-Vertrag nicht in Kraft treten konnte, erklärte das Gericht die Klage für erledigt.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2008, Seite 4, Inland

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