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Gericht untersagt Tiefflüge bei ILA

Cottbus. Bei der am Dienstag eröffneten Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) dürfen Flugzeuge im Gebiet der Berliner Randgemeinde Eichwalde nicht tiefer als 450 Meter fliegen. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab am Dienstag dem Eilantrag eines Bewohners aus Gründen des Lärmschutzes statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Kläger hatte beantragt, die rund um den Flughafen Berlin-Schönefeld vorgesehenen Militärflüge mit Düsenjägern auf einer Flughöhe von 150 Meter zu untersagen. Aufgrund der dabei zu erwartenden Maximalpegel von 120 Dezibel seien dauerhafte Gesundheitsschäden zu befürchten, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.05.2008, Seite 5, Inland

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