Aus: Ausgabe vom 21.05.2008, Seite 4	/ Inland
Haftstrafe für Messerattacke
										Frankfurt/Main. Wegen einer Messerattacke auf einen Rabbiner hat das Landgericht in Frankfurt am Main einen 23jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Mann am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Anhaltspunkte für eine antisemitische Haltung des afghanischstämmigen Angeklagten hätten sich nicht ergeben. 
Dem Angriff vom September 2007 ging nach Überzeugung des Gerichts eine »provokante Äußerung« des Angeklagten voraus. Um ihn zur Rede zu stellen, habe der Rabbiner den jungen Mann am Kragen gefaßt. Es folgte demnach eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte plötzlich ein Messer zückte und zustach, weil er sich angeblich von dem 42jährigen bedroht fühlte.(AFP/jW)
			Dem Angriff vom September 2007 ging nach Überzeugung des Gerichts eine »provokante Äußerung« des Angeklagten voraus. Um ihn zur Rede zu stellen, habe der Rabbiner den jungen Mann am Kragen gefaßt. Es folgte demnach eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte plötzlich ein Messer zückte und zustach, weil er sich angeblich von dem 42jährigen bedroht fühlte.(AFP/jW)
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