Zum Inhalt der Seite

Keine Blumen zum Muttertag

Mannheim. Während das Kinderhilfswerk Terre des Hommes noch an die deutschen Blumenladenkunden appelliert, den Muttis zu ihrem Ehrentag fair gehandelte Rosen zu schenken, machen Baden-Württemberg und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Nägel mit Köpfen. Im Ländle werden am kommenden Sonntag jene, die last-minute einen Strauß ergattern wollen, vor verschlossenen Türen stehen – sofern sie nicht in einem Kurort leben. Denn dieses Jahr fallen Pfingstsonn- und Muttertag zusammen. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes sieht für den Pfingstsonntag absolute Feiertagsruhe vor. Es lasse, so das Gericht, für den Muttertag keine Ausnahme zu, wie von den beiden beschwerdeführenden Gemeinden verlangt. Auch, wenn jedem Blumenhändler ein anständiger Umsatz zu wünschen ist: Die Liste der Feier- und Schenkanlässe, die die Welt nicht braucht, führt der Muttertag mit seiner Nazivergangenheit unbestritten an. Es gibt wahrlich bessere Gelegenheiten, der Liebsten Blumen zu schenken.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2008, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!