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Klinik-Versorgung eingeschränkt
Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Druck auf Klinikärzte erhöht, die »medizinische Notwendigkeit« einer Krankenhausbehandlung nachzuweisen. Der 3. Senat entschied am Donnerstag, daß die Kassen für einen Klinikaufenthalt nicht mehr zahlen müssen, wenn für die vom Arzt diagnostizierte Krankheit nach dem Stand der Medizin auch eine ambulante Therapie ausgereicht hätte (ddp/jW)
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