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Kopftuchverbot für Baskenmütze

Düsseldorf. Auch eine Baskenmütze kann gegen das Kopftuchverbot an den nord-rhein-westfälischen Schulen verstoßen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag. Der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling betonte, auch ständiges Tragen einer die Haare vollständig bedeckenden Mütze wie im Fall einer 36jährigen Pädagogin könne von den Schülern als religiöse Bekundung verstanden werden und widerspreche deshalb dem Schulgesetz.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.04.2008, Seite 5, Inland

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