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Amnesty lehnt Dreier-Berufung ab

Frankfurt/Main. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International lehnt die Wahl des Staatsrechtlers Horst Dreier zum Bundesverfassungsrichter ab. Dreiers Kommentar zum Grundgesetz laufe auf eine Aufweichung des Folterverbots hinaus, schrieb die Generalsekretärin der deutschen Sek­tion von Amnesty, Barbara Lochbihler, in einem Beitrag für die Frankfurter Rundschau (Dienstagausgabe). »Sollten solche Überlegungen höchstrichterliche Weihen erhalten, wäre das aus menschenrechtlicher Sicht fatal.« Dreier soll auf Vorschlag der SPD-Bundesländer zum Verfassungsrichter gewählt werden. Die CDU/CSU lehnt Dreier ab. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2008, Seite 4, Inland

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