Zum Inhalt der Seite
  • 15.02.2019, 14:09:54

Fragen und Antworten - Teil 3

Warum fehlen eigentlich... etliche Rubriken in den Menüs? Nach unserem Relaunch am Dienstag erreichen uns Fragen und Zuschriften unserer Leser, die wir gebündelt beantworten wollen.

Viele Leserinnen und Leser haben es bemerkt: Die Navigation der jW-Webseite ist sehr viel aufgeräumter und schlanker als früher. Statt mehrerer Ebenen, durch die sich der Besucher seinen Weg zu den Inhalten bahnen muss, ist die Menüführung auf das Wesentliche begrenzt: Die inhaltlichen Rubriken, die auch aus der gedruckten Zeitung bekannt sind. Unter dem neuen Menüpunkt »Recherche« haben wir Werkzeuge gebündelt, die zur raschen Auffindbarkeit ähnlicher Inhalte führen: Unsere seit vielen Jahren gepflegten Dossiers, die Serien und das umfangreiche, teilweise bis 1996 zurückreichende Online-Archiv. Unter »Aktion« finden Sie unseren Terminkalender, die anstehenden Veranstaltungen in der jW-Ladengalerie und unseren aktuellen Aktionsblog. Als angemeldeter Online-Abonnent finden Sie auch Ihre Einstellungen in der Navigation: Hier können Sie beispielsweise unkompliziert Ihre Bezugsweise ändern.

Anzeige

Wir haben nichts von dem gestrichen, was die junge Welt online bietet, wohl aber sinnvoll zusammengelegt und vereinfacht. Und falls Sie sich auf der neu gestalteten Webseite doch einmal verirren sollten: Der Hauptpunkt »Menü« führt Sie immer wieder zur Übersicht über unsere Rubriken zurück.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen am 15.02.2019,

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!