-
27.12.2007
- → Inland
Von der Leyen will Druck erhöhen
Regensburg. Eine 37 Jahre alte Frau aus Beratzhausen bei Regensburg hat ihre beiden zwei und drei Jahre alten Söhne getötet. Wie die Polizei am Mittwoch berichtete, ereignete sich die Tat am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertags. Die Frau wurde noch am Tatort festgenommen und legte inzwischen ein Geständnis ab. Das Motiv für die Tat sei noch unklar.
Angesichts der sich häufenden Meldungen über Kindesmißhandlungen hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bereits am Montag in der Bild-Zeitung dafür ausgesprochen, die Rechte von Eltern einzuschränken. Sie wolle dafür sorgen, »daß die Familiengerichte künftig schneller eingreifen können«. Wenn Eltern zum Beispiel gerichtlich zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet werden und sie die Teilnahme verweigerten, »muß es in letzter Konsequenz möglich sein, ihnen das Sorgerecht zu entziehen«, sagte die Ministerin. Andere setzen in der Debatte eher auf soziale Verbessserungen. So riefen die Kirchen zum Kampf gegen Kinderarmut auf. SPD-Vize Andrea Nahles schlug den Ausbau des Kinderzuschlages für ALG-II-Bezieher vor.(AP/AFP/jW)
Angesichts der sich häufenden Meldungen über Kindesmißhandlungen hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bereits am Montag in der Bild-Zeitung dafür ausgesprochen, die Rechte von Eltern einzuschränken. Sie wolle dafür sorgen, »daß die Familiengerichte künftig schneller eingreifen können«. Wenn Eltern zum Beispiel gerichtlich zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet werden und sie die Teilnahme verweigerten, »muß es in letzter Konsequenz möglich sein, ihnen das Sorgerecht zu entziehen«, sagte die Ministerin. Andere setzen in der Debatte eher auf soziale Verbessserungen. So riefen die Kirchen zum Kampf gegen Kinderarmut auf. SPD-Vize Andrea Nahles schlug den Ausbau des Kinderzuschlages für ALG-II-Bezieher vor.(AP/AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland