Zum Inhalt der Seite

Keine Rücksicht auf Erziehung

Karlsruhe. Familien können nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht erzwingen, daß die zur Kindererziehung nötigen Güter und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer freigestellt werden. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß verweist eine Kammer des Ersten Senats auf die sogenannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU. Dem nationalen Gesetzgeber stehe danach kein Spielraum zu, die zu Kindererziehungszwecken verbrauchten Güter gänzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien. Ein Ausgleich für die höhere Mehrwertsteuer könne nur über familienbezogene Leistungen erfolgen, heißt es in der Begründung. Die Verfassungsbeschwerde einer Familie mit sechs Kindern wurde deshalb nicht angenommen. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.12.2007, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!