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Rechtsmittel gegen Mügeln-Urteil

Leipzig. Nach der Verhängung einer Haftstrafe gegen einen der Beteiligten an den Ausschreitungen von Mügeln hat der Verteidiger des Verurteilten Rechtsmittel eingelegt. Anwalt Ulf Ihle sagte am Mittwoch auf ddp-Anfrage, er werde möglicherweise vor dem Landgericht Leipzig in Berufung gehen oder eine Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht Dresden beantragen. Das Amtsgericht Oschatz hatte den 23jährigen Frank D. am Dienstag wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung lediglich eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.12.2007, Seite 5, Inland

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