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Studiengebühren: Neuer Erfolg

Gießen. Die Gegner allgemeiner Studiengebühren haben in Hessen erneut einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Gießen ordnete in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß an, daß die Universität Marburg einer Studentin die für das Wintersemester 2007/08 gezahlte Studiengebühr zurückerstatten muß. Zur Begründung verwies das Gericht auf ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Studienbeitragsgesetzes. Im vorliegenden Fall hatte eine Studentin gegen die Zahlung der Studiengebühr von 500 Euro pro Semester geklagt. Das Gericht hatte bereits Anfang November einem Studenten der Uni Gießen recht gegeben, der gegen die Studiengebühren geklagt. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.11.2007, Seite 1, Inland

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