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23.10.2007
- → Betrieb & Gewerkschaft
Arbeitsrecht: Privatisierung der Arbeitsvermittlung
Mit dem fortgesetzten Trend zur Privatisierung der Arbeitsvermittlung beschäftigt sich ein Beitrag von Jürgen Karasch in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. 1967 habe das Bundesverfassungsgericht letztmalig das Alleinvermittlungsrecht der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigt – mit überzeugenden und immer noch gültigen Argumenten, wie der Autor betont. Die Arbeitsvermittlung sei Teil der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge und könne nur von einer einheitlichen neutralen Instanz erbracht werden, so die obersten Richter seinerzeit.
Doch nach jahrezehntelanger neoliberaler Offensive gilt das alles angeblich nicht mehr. Schrittweise übertragen die Regierenden verschiedener Couleur seit 1994 die Vermittlung an private Träger. Eine »neue Qualität« sieht Karasch in dieser Hinsicht mit einem in sechs ausgewählten Arbeitsagenturen (Köln, Bochum, Nürnberg, Erfurt, Magdeburg und Dresden) im Juli dieses Jahres gestarteten Modellversuch erreicht. Hier wurde erstmals die »unmittelbare und vollständige, das heißt die Gesamtbetreuung der Arbeitslosen von Privaten übernommen«. Und diese verdienen daran kräftig: Neben einer Aufwandspauschale erhalten sie eine »Erfolgsprämie« von bis zu 3900 Euro aus den Mitteln der BA. Diese wird auch dann gezahlt, wenn der Erwerbslose völlig ohne Hilfe des Vermittlers eine neue Stelle gefunden hat. (dab)
Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Ca. 76 Seiten. Bezug und Probeabo: aib-web.de
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