-
13.08.2007
- → Inland
Keine Klagewelle für Gleichbehandlung
Berlin. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor einem Jahr hat nicht zu einer Klagewelle von Beschäftigten geführt. »Es ist mit sehr viel Wind angekündigt worden, daß auf die Gerichte eine Klageflut zukommt«, sagte die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Karin Aust-Dodenhoff, dem Tagesspiegel am Sonntag. »Das ist aber keineswegs der Fall.«
Eine interne Befragung unter den Richtern hätte ergeben, daß dort seit Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 25 Fälle mit AGG-Bezug behandelt worden seien. »Wenn man bedenkt, daß wir jährlich rund 25 000 Fälle bearbeiten, ist das wahrlich keine große Zahl«, sagte die Gerichtspräsidentin.
(ddp/jW)
Eine interne Befragung unter den Richtern hätte ergeben, daß dort seit Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 25 Fälle mit AGG-Bezug behandelt worden seien. »Wenn man bedenkt, daß wir jährlich rund 25 000 Fälle bearbeiten, ist das wahrlich keine große Zahl«, sagte die Gerichtspräsidentin.
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland