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Keine Klagewelle für Gleichbehandlung

Berlin. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor einem Jahr hat nicht zu einer Klagewelle von Beschäftigten geführt. »Es ist mit sehr viel Wind angekündigt worden, daß auf die Gerichte eine Klageflut zukommt«, sagte die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Karin Aust-Dodenhoff, dem Tagesspiegel am Sonntag. »Das ist aber keineswegs der Fall.«

Eine interne Befragung unter den Richtern hätte ergeben, daß dort seit Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 25 Fälle mit AGG-Bezug behandelt worden seien. »Wenn man bedenkt, daß wir jährlich rund 25 000 Fälle bearbeiten, ist das wahrlich keine große Zahl«, sagte die Gerichtspräsidentin.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2007, Seite 5, Inland

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