-
26.06.2007
- → Kapital & Arbeit
Anklage gegen WestLB-Banker
Düsseldorf. Wegen der spektakulären Fehlinvestition beim britischen Fernsehverleiher Boxclever muß sich der frühere WestLB-Chef Jürgen Sengera vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat beim Landgericht gegen den 64jährigen Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall erhoben, wie die Behörde am Montag mitteilte. Als damaliges Vorstandsmitglied für Spezialfinanzierung soll Sengera 1999 ohne ausreichende Risikoprüfung einen Kredit an die Boxclever-Gruppe über 1,35 Milliarden Euro bewilligt haben. Wegen deren Insolvenz sei der WestLB bis heute ein Schaden in Höhe von 427 Millionen Euro entstanden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Das Darlehen hatte den Zusammenschluß zweier britischer Vermieter von Fernseh- und Haushaltsgeräten an Privathaushalte finanzieren sollen. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge soll Sengera bei der Kreditvergabe aber eine von der Abteilung Zentrales Kreditmanagement geforderte Risikoeingrenzung nicht umgesetzt haben. Das Boxclever-Geschäft trug zu Rekordverlusten der WestLB bei. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Mitte 2003 Zweifel an fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit der zuständigen Vorstandsmitglieder äußerte, trat der 2001 zum Vorstandschef avancierte Sengera zurück.
(AFP/jW)
Das Darlehen hatte den Zusammenschluß zweier britischer Vermieter von Fernseh- und Haushaltsgeräten an Privathaushalte finanzieren sollen. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge soll Sengera bei der Kreditvergabe aber eine von der Abteilung Zentrales Kreditmanagement geforderte Risikoeingrenzung nicht umgesetzt haben. Das Boxclever-Geschäft trug zu Rekordverlusten der WestLB bei. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Mitte 2003 Zweifel an fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit der zuständigen Vorstandsmitglieder äußerte, trat der 2001 zum Vorstandschef avancierte Sengera zurück.
Anzeige
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit