-
15.06.2007
- → Kapital & Arbeit
Bagatellstrafe für Puff-Schnorrer Uhl
Wolfsburg. Das Amtsgericht Wolfsburg hat den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre zu einer Geldstrafe in Höhe von 39200 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sich das frühere VW-Betriebsratsmitglied der Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Außerdem legten die Richter Uhl fünf falsche eidesstaatliche Erklärungen zur Last. Uhl hatte im Prozeß gestanden, mehrfach die Dienste von Prostituierten auf Kosten des VW-Konzerns in Anspruch genommen zu haben. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit