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18.08.2026, 18:53:55
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Umwelthilfe legt EU-Beschwerde gegen Gaskraftwerke ein
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben in Brüssel Beschwerde gegen das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) der Bundesregierung eingelegt, das die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahr vorsieht. Das Gesetz sei wettbewerbsrechtlich umstritten, erklärten DUH und Green Planet Energy am Dienstag. Zudem widerspreche es dem Ziel des Accelerate-EU-Pakets, das die Abhängigkeit der EU-Länder von fossilen Märkten und Energieträgern in der Stromerzeugung verringern will.
Das StromVKG sei »faktisch« auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten, die Ausschreibungen seien nicht technologieneutral, begründeten DUH und Green Planet Energy ihre Beschwerde. Damit verstoße es gegen das EU-Beihilfe- und -Wettbewerbsrecht.
Das Stromgesetz sieht die Ausschreibung von Anlagen mit einer Leistung von insgesamt zunächst rund zehn Gigawatt bereits ab September vor. Das Wirtschaftsministerium erklärte Anfang Juli: »Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen«. Alternativen zu Gaskraftwerken wie etwa Großspeicher sind damit de facto ausgeschlossen.
Die neuen Kraftwerke brauchen staatliche Förderung, da sie als Backup für Zeiten vorgesehen sind, in denen der Strom aus erneuerbaren Energiequellen nicht ausreicht. Mit so begrenzten Betriebszeiten wären sie ohne Förderung nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Der rechnerische Förderhöchstbetrag liege bei den geplanten 15 Jahren Laufzeit bei knapp 33 Milliarden Euro, erklärten DUH und Green Planet Energy. Die Bundesregierung wolle die Finanzierung in einem weiteren Gesetz regeln, dabei stehe auch eine Umlage für Verbraucher im Raum. »Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen«, kritisierte Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.
Von der EU genehmigen lassen will die Bundesregierung die staatlichen Förderungen laut DUH und Green Planet Energy im beschleunigten Vorprüfverfahren. Sie forderten Brüssel am Dienstag auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Geprüft werden müsse insbesondere, ob die Förderung gegen das Gebot der Technologieoffenheit verstößt und ob weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. »Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.«
Ein EU-Sprecher sagte am Dienstag auf AFP-Anfrage, die Gespräche über die Genehmigung des StromVKG dauerten an. Zum genauen Zeitplan könne er sich leider nicht äußern. »Aber wir werden weiter daran arbeiten und so schnell wie möglich vorankommen.« (AFP/jW)
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